Mitgliedschaft

Mitgliedschaft in der AIKW

Mitglied der AIKW können nur natürliche Personen werden, die als Kalibreur, Ingenieur, Techniker oder Meister im Walzwerksbereich sowie angrenzenden Gebieten tätig sind. Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte der Satzung, die hier zum Download bereitsteht.

Satzung der AIKW

Die Satzung der AIKW steht hier zum Download bereit:

Satzung der AIKW

Anmeldung als Mitglied der AIKW

Die Anmeldung als Mitglied der AIKW erfolgt auf schriftlichen Antrag mit einem Formular, das hier zum Download bereit steht:

Mitgliedsantrag

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte an: